Möglichkeiten der Betäubung

Die meisten Eingriffe können problemlos nach einer kleinen Injektion mit einer Spritze durchgeführt werden. Vor dieser Art der Betäubung sollten Sie normal essen, damit Ihr Kreislauf stabil ist und auch im Hinblick dessen, dass Sie nach der Operation bis zum Abklingen der Betäubung nichts essen sollten (ca. 2 Stunden).
Die Schmerzwahrnehmung ist in diesem Fall aufgehoben. Sie sind während der Behandlung bei vollem Bewusstsein. Zur Ablenkung können Sie gerne eigene Musik über Ohrhörer hören.

Zusätzlich können wir Ihnen weitere Methoden der Bewusstseinsreduzierung bzw. -ausschaltung anbieten:

Beruhigungstablette und lokale Schmerzausschaltung
Bei dieser Art der Behandlung bekommen Sie eine Stunde vor dem geplanten Eingriff eine Tablette und sind dann zu Beginn des Eingriffs etwas „benommen“. Die Wirkung dieses Medikaments lässt sich mit der von Alkohol vergleichen. Nach der Behandlung sollten Sie eine Begleitperson haben, die Sie nach Hause begleitet. Außerdem erscheinen Sie bitte eine Stunde vor der geplanten Behandlung in unserer Praxis.

Schlafnarkose (Dämmerschlaf)
Als Zusatz zur örtlichen Betäubung erhalten Sie Beruhigungsmittel als Infusion über ein Gefäß in Ihrem Arm. Sie fallen innerhalb einer Minute in eine Art „Dämmerschlaf“. Dadurch wird die Behandlung eigentlich nicht mehr wahrgenommen. Nach dem Eingriff schlafen Sie sich in unserem Ruheraum noch einige Zeit aus und werden danach von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause begleitet. Diese sollte schon zu Beginn der Behandlung auf Sie bei uns warten.

Vollnarkose
Durch einen erfahrenen Facharzt für Anästhesie werden Sie bei uns narkotisiert und bekommen von der Behandlung gar nichts mehr mit.
Sechs Stunden vor der Operation dürfen Sie nichts mehr essen und trinken und sollten ebenfalls bereits zu Behandlungsbeginn eine Begleitperson mitbringen, die 24 Stunden bei Ihnen bleibt und Sie beaufsichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass Schlafnarkosen und Vollnarkosen nur in Ausnahmefällen – bei entsprechender medizinischer Indikation – von Ihrer Krankenkasse übernommen werden! Wir sind hierbei an die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses gebunden.

Gerne beraten wir Sie hierzu.